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Revoltage Beam Leer Pod (2 Stück)
Der wiederbefüllbare Revoltage Beam Pod mit einem Tankvolumen von 2 Millilitern Der Revoltage Beam Pod ist die passgenaue Cartridge für die gleichnamige E-Zigarette und explizit zur Nutzung mit dieser vorgesehen. Das Tankvolumen des wechselbaren, wiederbefüllbaren Pods liegt bei 2 Millilitern. Integriert in die Cartridge ist eine Mesh Coil, welche mit einem Widerstand von 1,2 Ohm für das moderate Dampfen mit Zügen vom Mund zur Lunge optimiert ist. Via Side Filling-System füllen Sie frisches Liquid über eine Befüllöffnung an der Seite des Pods in den Tank. Mit dem Housing des Akkus wird die Beam Cartridge aus dem Hause Revoltage durch einfaches Zusammenstecken verbunden. Bitte beachten Sie, dass Pods mit integrierten Coils ebenso wie Verdampferköpfe zu den Verschleißteilen einer E-Zigarette gehören. Nimmt die Dampfentwicklung spürbar ab oder ändert sich der Geschmack des Liquids merklich, müssen sie erneuert werden. Zu Ihrer Bevorratung erhalten Sie daher mit jeder bestellten Verpackungseinheit 2 Beam Pods von Revoltage. Für die Revoltage Beam Dual Pod E-Zigarette sind alternativ auch mit Liquid vorbefüllte Pods hier in unserem Shop erhältlich.   Hier gelangen Sie zum Revoltage Beam Dual Pod System. Hier gelangen Sie zum Revoltage Beam Akku. Hier gelangen Sie zu den vorbefüllten Revoltage Beam Pods. BEAM POD Tankvolumen: 2,0 ml Side Filling-System Durchmesser: 22 mm Höhe: 47 mm passgenauer Pod für das Revoltage Beam E-Zigaretten-System Lieferumfang 2x Beam Pod mit integrierter Mesh Coil 1x Gebrauchsinformation

7,95 €*
Variationen / Auswählbar
Revoltage Beam Pod 2er Red Pineapple 0 mg/ml
Sorte: Red Pineapple | Nikotinstärke: 0 mg/ml
PRODUKTINFORMATION Im Tank eines Pods befindet sich genügend E-Liquid für bis zu 600 Züge. Beide Pods zusammen ergeben also bis zu 1200 Zügen. Das entspricht je nach Zugverhalten ungefähr 4-5 Packungen gewöhnlicher Zigaretten. Mit dem Rauchen aufzuhören war nie einfacher. Inhalt: 2 x Pod mit je 2ml E-Liquid Nikotinstärken: 0, 10 und 20 mg / ml   Zwei Einweg-Pods für Revoltage Beam Dual System E-Zigarette mit nikotinhaltiger Flüssigkeit. Darf nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen. Vor Gebrauch bitte beigefügte Gebrauchsinformationen lesen. INHALTSSTOFFE pflanzliches Glycerin, Propylenglykol, Aroma, Nikotinbenzoat, Nikotin Nikotingehalt: 20mg / ml Nikotingesamtgehalt je Pod (2 ml): 40 mg Nikotinabgabe pro Dosis: 120 μg / Zug Enthält: Nikotinbenzoat; Nikotin WARNHINWEISE Giftig bei Verschlucken. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. Unter Verschluss aufbewahren. Inhalt/Behälter geeigneter Entsorgung zuführen. UFI: F3DG-S0CC-500F-QVK4   FLAVOR MADE IN GERMANY Die Qualität der Revoltage Beam Einweg-Pods sucht ihresgleichen. Denn, anders als bei den allermeisten Vergleichsprodukten, wird das E-Liquid in unseren Pods in Deutschland von uns entwickelt und produziert. Dadurch garantieren wir nicht nur, dass die Revoltage Einweg-Pods höchsten Qualitätsansprüchen genügen, sondern auch genauso schmecken, wie die vergleichbaren Revoltage Einweg-E-Zigaretten. Du findest unsere Revoltage Einweg-E-Zigaretten saulecker, wünschst Dir aber eine umweltfreundlichere Alternative die zudem auch noch preiswerter ist? Dann ist das Revoltage Beam Dual Pod System genau das Richtige für Dich. Mit diesem Pod System bist Du flexibel wie nie zuvor. Wechsele bequem zwischen vorgefüllten Einweg-Pods und den mehrfach verwendbaren Leer-Pods mit hochwertigem Mesh Coil, in denen Du Dein bevorzugtes E-Liquid füllst. Und das alles mit einem einzigen Akkuträger, dem Revoltage Beam Basisgerät. ALTGERÄTE-ENTSORGUNG/ BATTERIEGESETZ (BATTG) Elektro- und Elektronikgeräte Entsorgung Informationen für private Haushalte Hersteller/Importeur-Informationen gemäß §18, Absatz 4 - ElektroG (neu) Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt. 1. Getrennte Erfassung von Altgeräten Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme. Lagern Sie dieses Produkte nie in Räumen mit sehr hohen Temperaturen oder in Räumen mit besonders hoher Luftfeuchtigkeit. Vermeiden Sie längere direkte Sonneneinstrahlung. 2. Batterien und Akkus Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort von anderen Altgeräten separiert werden. 3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Rücknahmepflichtig im Sinne der Bestimmung sind Verkaufsstellen für Elektro- und Elektronikgeräte mit einer Fläche von mindestens 400 qm, sowie Verkaufsstellen für Lebensmittel mit einer Fläche von mindestens 800 qm , wenn sie dauerhaft oder aber mehrmals im Jahr Elektro- und Elektronikgeräte anbieten bzw. auf dem Markt bereitstellen. Die Bestimmungen gelten ebenso für den Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, sofern die Lager- und Versandflächen für Elektround Elektronikgeräte bei einer Größe von mindestens 400 qm liegen, oder die kompletten Lager- und Versandflächen bei einer Größe von mindestens 800 qm liegen. Die Rücknahme muss durch Vertreiber grundsätzlich durch geeignete Rückgabem.glichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer gewährleistet werden. Unter anderem besteht die Möglichkeit zur unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes bei einem rücknahmepflichtigen Vertreiber dann, wenn ein neues, gleichartiges Gerät an den Endnutzer abgegeben wird, welches im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt. Wird ein neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert, kann ein gleichartiges Altgerät dort ebenso zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden. Dieses gilt bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln für Geräte der Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß §2, Absatz 1 ElektroG. Dazu zählen "W.rmeübertr.ger", „Bildschirmgeräte" und "Großgeräte", sofern die letzteren mindestens eine äußere Abmessung von über 50cm aufweisen. Endnutzer werden bei Abschluss eines Kaufvertrages über eine entsprechende Rückgabeabsicht befragt. Die Möglichkeit der unentgeitlichen Rückgabe besteht bei den Sammelstellen der Vertreiber außerdem unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes für Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung die Größe von 25 cm überschreiten und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und- ruecknahmestellen.jsf 4. Datenschutzhinweis Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist. 5. Bedeutung des Symbols »durchgestrichene Mülltonne" Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist. 6. Hersteller-Registrierungsnummer Als Hersteller im Sinne des ElektroG ist die KLS Vertriebs GmbH bei der zuständigen Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Benno-Strauß-Str. 1, 90763Fürth) unter der folgenden Registrierungsnummer registriert: WEEE-Reg.-Nr. DE 93946747 Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer): a. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahme verpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien von genannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben: KLS Vertriebs GmbH, Carl-Zeiss-Straße 29a, 55129 Mainz b. Bedeutung der Batteriesymbole Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent- Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd“ für Cadmium, "Pb“ steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber. Informationspflichten Informationspflichten gemäß §18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz.

9,95 €*
Revoltage Akku Beam Basisgerät
PRODUKTINFORMATION: Inhalt: Akkuträger inklusive USB-C Ladekabel Maße: 92 x 22 mm Gewicht: 20,5 g Batteriekapazität 500 mAh Ausgangsleistung mehrfach befüllbarer Pod (Mesh Coil) 10,5 W Ausgangsleistung Einweg-Pod 8,2 W Ladestrom 5V / 0,58 A Max. Zuganzahl pro Akkuladung 600 Betriebs- und Lagertemperatur -10° bis +50° C Darf nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen. Vor Gebrauch bitte beigefügte Gebrauchsinformationen lesen.   Basisgerät (Akkuträger) Revoltage Beam Dual Pod System (inklusive USB-C Ladekabel) Du findest unsere Revoltage Einweg-E-Zigaretten saulecker, wünschst Dir aber eine umweltfreundlichere Alternative die zudem auch noch preiswerter ist? Dann ist das Revoltage Beam Dual Pod System genau das Richtige für Dich. Mit diesem Pod System bist Du flexibel wie nie zuvor. Wechsele bequem zwischen vorgefüllten Einweg-Pods und den mehrfach verwendbaren Leer-Pods mit hochwertigem Mesh Coil, in denen Du Dein bevorzugtes E-Liquid füllst. Und das alles mit einem einzigen Akkuträger, dem Revoltage Beam Basisgerät. ALTGERÄTE-ENTSORGUNG/ BATTERIEGESETZ (BATTG) Elektro- und Elektronikgeräte Entsorgung Informationen für private Haushalte Hersteller/Importeur-Informationen gemäß §18, Absatz 4 - ElektroG (neu) Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt. 1. Getrennte Erfassung von Altgeräten Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme. Lagern Sie dieses Produkte nie in Räumen mit sehr hohen Temperaturen oder in Räumen mit besonders hoher Luftfeuchtigkeit. Vermeiden Sie längere direkte Sonneneinstrahlung. 2. Batterien und Akkus Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort von anderen Altgeräten separiert werden. 3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Rücknahmepflichtig im Sinne der Bestimmung sind Verkaufsstellen für Elektro- und Elektronikgeräte mit einer Fläche von mindestens 400 qm, sowie Verkaufsstellen für Lebensmittel mit einer Fläche von mindestens 800 qm , wenn sie dauerhaft oder aber mehrmals im Jahr Elektro- und Elektronikgeräte anbieten bzw. auf dem Markt bereitstellen. Die Bestimmungen gelten ebenso für den Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, sofern die Lager- und Versandflächen für Elektround Elektronikgeräte bei einer Größe von mindestens 400 qm liegen, oder die kompletten Lager- und Versandflächen bei einer Größe von mindestens 800 qm liegen. Die Rücknahme muss durch Vertreiber grundsätzlich durch geeignete Rückgabem.glichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer gewährleistet werden. Unter anderem besteht die Möglichkeit zur unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes bei einem rücknahmepflichtigen Vertreiber dann, wenn ein neues, gleichartiges Gerät an den Endnutzer abgegeben wird, welches im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt. Wird ein neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert, kann ein gleichartiges Altgerät dort ebenso zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden. Dieses gilt bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln für Geräte der Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß §2, Absatz 1 ElektroG. Dazu zählen "W.rmeübertr.ger", „Bildschirmgeräte" und "Großgeräte", sofern die letzteren mindestens eine äußere Abmessung von über 50cm aufweisen. Endnutzer werden bei Abschluss eines Kaufvertrages über eine entsprechende Rückgabeabsicht befragt. Die Möglichkeit der unentgeitlichen Rückgabe besteht bei den Sammelstellen der Vertreiber außerdem unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes für Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung die Größe von 25 cm überschreiten und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und- ruecknahmestellen.jsf 4. Datenschutzhinweis Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist. 5. Bedeutung des Symbols »durchgestrichene Mülltonne" Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist. 6. Hersteller-Registrierungsnummer Als Hersteller im Sinne des ElektroG ist die KLS Vertriebs GmbH bei der zuständigen Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Benno-Strauß-Str. 1, 90763Fürth) unter der folgenden Registrierungsnummer registriert: WEEE-Reg.-Nr. DE 93946747 Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer): a. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahme verpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien von genannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben: KLS Vertriebs GmbH, Carl-Zeiss-Straße 29a, 55129 Mainz b. Bedeutung der Batteriesymbole Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent- Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd“ für Cadmium, "Pb“ steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber. Informationspflichten Informationspflichten gemäß §18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz.

8,95 €*
BMB Shisha
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